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   BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92   

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BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92 (https://dejure.org/1992,11772)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1992 - 2 B 107.92 (https://dejure.org/1992,11772)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 2 B 107.92 (https://dejure.org/1992,11772)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Unanfechtbarkeit eines Verwaltungsakts - Wiederaufgreifen eines Verfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vorn 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.

    Im übrigen hat der Senat schon in den angeführten Urteilen hinsichtlich der Folgen seiner Entscheidungen für die betroffenen Länder auf diesen Gesichtspunkt hingewiesen ("inwieweit in vergleichbaren Fällen die Verfügungen rechtzeitig angefochten worden sind" <BVerwGE 82, 196, 204> [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52/87]).

    Es handelt sich dabei um die Berufungsurteile, zu denen die dem vorliegenden Rechtsstreit zugrundeliegenden, vom Kläger selbst bereits in der Klageschrift angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 14.88 - ergangen sind; durch die Heranziehung dieser Berufungsurteile konnten die Beteiligten deshalb nicht überrascht werden.

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 14.88
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vorn 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.

    Es handelt sich dabei um die Berufungsurteile, zu denen die dem vorliegenden Rechtsstreit zugrundeliegenden, vom Kläger selbst bereits in der Klageschrift angeführten Urteile des beschließenden Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 14.88 - ergangen sind; durch die Heranziehung dieser Berufungsurteile konnten die Beteiligten deshalb nicht überrascht werden.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Soweit die Beschwerde (unter 5. der Beschwerdebegründung) eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht, fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung einer von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig angesehenen entscheidungserhebichen Rechtsfrage (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88

    Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Die geltend gemachte Abweichung von den Urteilen des beschließenden Senats vorn 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.67 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es in den dort entschiedenen Fällen nicht um ein Wiederaufgreifen bestandskräftig abgeschlossener Verwaltungsverfahren, sondern um fristgerecht angefochtene Bescheide über die Ermäßigung der Arbeitszeit ging.
  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    In dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - (BVerwGE 44, 333 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 20/72]) und dem Beschluß vom 22. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 56.84 - (NVwZ 1985, 265) hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts jeweils ausgesprochen, daß ein Anspruch auf erneute Sachbehandlung (Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens) zu bejahen sei, falls die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre oder Umstände gegeben seien, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheides als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen ließen.
  • BVerwG, 22.10.1984 - 8 B 56.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Bestandskraft

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    In dem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - (BVerwGE 44, 333 [BVerwG 30.01.1974 - VIII C 20/72]) und dem Beschluß vom 22. Oktober 1984 - BVerwG 8 B 56.84 - (NVwZ 1985, 265) hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts jeweils ausgesprochen, daß ein Anspruch auf erneute Sachbehandlung (Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens) zu bejahen sei, falls die Aufrechterhaltung des Erstbescheides schlechthin unerträglich wäre oder Umstände gegeben seien, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit des Erstbescheides als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen ließen.
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Soweit die Beschwerde (unter 2. der Beschwerdebegründung) eine weitergehende Prüfung des Berufungsgerichts im Hinblick auf eine Verpflichtung des Beklagten zum Wiederaufgreifen des Verfahrens vermißt, fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welche weiteren Beweismittel das Berufungsgericht nach Ansicht der Beschwerde noch hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus noch ergeben hätten (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Im Grunde läuft diese Rüge auf eine Beanstandung der materiellen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts hinaus, die aber bei der Prüfung der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 VwGO) zugrunde zu legen ist (vgl. u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - <NJW 1983, 187, 189> [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Soweit die Beschwerde (unter 2. der Beschwerdebegründung) eine weitergehende Prüfung des Berufungsgerichts im Hinblick auf eine Verpflichtung des Beklagten zum Wiederaufgreifen des Verfahrens vermißt, fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung, welche weiteren Beweismittel das Berufungsgericht nach Ansicht der Beschwerde noch hätte heranziehen müssen und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich daraus über den festgestellten Sachverhalt hinaus noch ergeben hätten (vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ; vgl. auch z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1992 - 2 B 107.92
    Soweit die Beschwerde (unter 5. der Beschwerdebegründung) eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend macht, fehlt es schon an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO gebotenen Darlegung einer von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig angesehenen entscheidungserhebichen Rechtsfrage (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 52.67

    Dauer der Gewährung einer widerruflichen Stellenzulage - Jederzeitige Entziehung

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